Die Berufspilotenlizenz CPL(A) berechtigt zum Führen von Luftfahrzeugen aller eingetragenen Muster als Pilot in Command (verantwortlicher Flugzeugführer), sofern der Flugzeugtyp von nur einem Piloten betrieben werden darf. Dieses Recht darf ohne ein zusätzliches IR Rating nur unter VFR Bedingungen ausgeübt werden.
Folgende Rechte beinhaltet die CPL(A) Lizenz:
- Tätigkeit als Privatflugzeugführer PPL(A)
- Im nichtgewerblichen Luftverkehr zu einer berufsmäßigen Tätigkeit als verantwortlicher oder als zweiter Flugzeugführer auf Flugzeugen der im Luftfahrerschein eingetragenen Muster.
- Im gewerbsmäßigen Luftverkehr zu einer Tätigkeit als verantwortlicher Flugzeugführer auf Flugzeugen der im Luftfahrerschein eingetragenen Muster, die für eine Mindestbesatzung, bestehend aus einem Flugzeugführer, zugelassen sind (SPA Single Pilot Aircraft).
- Im gewerbsmäßigen Luftverkehr zu einer Tätigkeit als zweiter Flugzeugführer auf Flugzeugen der im Luftfahrerschein eingetragenen Muster (SPA Single Pilot Aircraft und MPA Multi Pilot Aircraft).