Die Berufspilotenlizenz CPL(A) berechtigt zum Führen von Luftfahrzeugen aller eingetragenen Muster als Pilot in Command (verantwortlicher Flugzeugführer), sofern der Flugzeugtyp von nur einem Piloten betrieben werden darf. Dieses Recht darf ohne ein zusätzliches IR Rating nur unter VFR Bedingungen ausgeübt werden.

Folgende Rechte beinhaltet die CPL(A) Lizenz:

  1. Tätigkeit als Privatflugzeugführer PPL(A)
  2. Im nichtgewerblichen Luftverkehr zu einer berufsmäßigen Tätigkeit als verantwortlicher oder als zweiter Flugzeugführer auf Flugzeugen der im Luftfahrerschein eingetragenen Muster.
  3. Im gewerbsmäßigen Luftverkehr zu einer Tätigkeit als verantwortlicher Flugzeugführer auf Flugzeugen der im Luftfahrerschein eingetragenen Muster, die für eine Mindestbesatzung, bestehend aus einem Flugzeugführer, zugelassen sind (SPA Single Pilot Aircraft).
  4. Im gewerbsmäßigen Luftverkehr zu einer Tätigkeit als zweiter Flugzeugführer auf Flugzeugen der im Luftfahrerschein eingetragenen Muster (SPA Single Pilot Aircraft und MPA Multi Pilot Aircraft). 
zfu_box_cpl

Voraussetzungen

 Vor Beginn der Ausbildung müssen folgende Dokumente unserer Flugschule vorliegen:

  • Ausbildungsvertrag mit der AEROTOURS ATO
  • Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis Klasse 1 ausgestellt von einem AMC
  • Kopie eines gültigen Personalausweises oder Passes zur Identitätsfeststellung
  • 1 Passbild
  • Zuverlässigkeitsüberprüfung (§ 7 Abs. 1 Nr. 4 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) und § 4 Abs. 1 des Luftsicherheitsgesetzes) und ein polizeiliches Führungszeugnis
  • Auszug Kraftfahrt-Bundesamt (§ 30 Abs. 8 des Straßenverkehrsgesetzes)
  • Erklärung über schwebende Strafverfahren (§ 24 Abs. 3 Nr. 3 und 4 Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung)
  • das Mindestalter für den Beginn der Ausbildung ist 17 Jahre (Lizenzerwerb mind. 18 Jahre)
  • bei minderjährigen Bewerbern die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter
  • Erste Hilfe Nachweis (wird bei Bedarf innerhalb der AEROTOURS ATO durchgeführt)

Vor Beginn ist der Nachweis ausreichender Kenntnisse in Englisch, Mathematik und Physik zu erbringen.
 
Anerkannt werden:

  • ein Gutachten von einem anerkannten Sachverständigen
  • oder ein Abiturzeugnis in Verbindung mit dem Nachweis, dass die geforderten Fächer mindestens 3 Jahre mit guten Ergebnissen belegt wurden
  • oder ein bestandener DLR-Test
  • oder der Ausbildungsleiter der AEROTOURS ATO überprüft das Vorwissen

Fliegerische Voraussetzungen

  • PPL(A) mit Nachtflugberechtigung (wenn nicht vorhanden verlängert sich die CPL(A) Ausbildung um 5h NVFR Training)
  • 150 Flugstunden, davon 70 h PIC. 20 h PIC Überlandflug einschließlich eines Fluges über 540 km (300 NM) mit zwei Zwischenlandungen bis zum vollständigen Stillstand

Theoretische Ausbildung

Die AEROTOURS führt die Theorieausbildung in einer Kombination aus Fern- und Präsenzunterricht durch. Durch eine eigenständige Zertifizierung bei der Zentralstelle für Fernunterricht in Form eines modernen onlinebasierten Fernkurses eAcademy können wir Ihnen eine optimale Begleitung bis zur Theorieprüfung ermöglichen.

 

cpl_ac

Der Fernkurs und die Prüfung gliedern sich in folgende 13 Fächer: 

  • Luftrecht
  • Flugzeugkunde
  • Elektrotechnik
  • Triebwerke
  • Instrumente
  • Masse und Schwerpunkt
  • Flugleistung
  • Flugplanung
  • Menschliches Leistungsvermögen
  • Meteorologie
  • Allgemeine Navigation
  • Funknavigation
  • Flugbetriebsverfahren
  • Aerodynamik
  • Flugfunk (BZF) 

Die Theorieprüfung muss spätestens 18 Monate nach Beginn der Ausbildung angetreten werden.
Sollten Sie ohne jegliche Vorkenntnisse zu uns kommen, sollten Sie bei entsprechend vorhandener Motivation und Lernbereitschaft mind. 10 Monate für die gesamte CPL(A)-Theorieausbildung einplanen.

 

Der Fernlehrgang zum Erwerb der Berufspilotenlizenz ist die modernste Form der Theorieausbildung und kann jederzeit begonnen werden.