Mit Einführung der JAR-FCL 1 deutsch vom 17. November 2008 wurden die Anforderungen für den Erwerb von Klassen- und Musterberechtigungen für Hochleistungsflugzeuge mit einem Piloten (HPA) durch JAR-FCL 1.251 neu geregelt.
Hochleistungsflugzeuge (siehe Bekanntmachung der Festlegung von Klassen- und Musterberechtigungen für Flugzeuge gemäß JAR-FCL 1.215 (b)(1) und 1.220 (c deutsch – gekennzeichnet in Spalte 3 mit „HPA“ ähneln in ihrer Flugleistung und der Leistung der Flugzeug- und Navigationssysteme solchen Flugzeugmustern, die mit einer Mindestbesatzung von 2 Piloten (MPA) betrieben werden. Sie operieren üblicherweise auch im gleichen Luftraum wie Multi Pilot Aircraft-Flugzeugmuster.
Das Ziel dieses HPA-Lehrgangs ist die Vermittlung von Kenntnissen über den Betrieb von Flugzeugen mit hohen Geschwindigkeiten und in großen Höhen sowie über die entsprechenden Flugzeug- und Navigationssysteme, die für einen solchen Betrieb erforderlich sind.