PPL(A)
LAPL(A)

Mit der Lizenz PPL(A) (EASA Teil FCL) können Sie zwei- und viersitzige Flugzeuge im internationalen In- und Ausland fliegen, zum Beispiel unsere Cessnas C-172. Die Lizenz kann später um weitere Lizenzen und Class Ratings erweitert werden. Sie ist für einmotorige Flugzeuge bis 2 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht gültig. PPL(A) (EASA-FCL) steht für Privat Piloten Lizenz European Aviation Safety Agency – Flight Crew Licensing.

Mit der Leichtflugzeug – Pilotenlizenz LAPL(A) können Sie ein Flugzeug mit bis zu 3 Passagieren in Europa fliegen, zum Beispiel unsere Diamonds DA 20 oder Cessna 172. Die Lizenz ist der optimale und kostengünstige Einstieg in den Motorflug. Sie kann später beliebig um weitere Lizenzen erweitert und ergänzt werden (z.B. Erweiterung zum PPL(A)). LAPL(A) steht für Light Aircraft Pilot License Aircraft.

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Voraussetzungen

 

  • Mindestalter nach § 23 Abs. 2 LuftVZO: Beginn der Ausbildung 16 Jahre (Erteilung der Erlaubnis mit 17 Jahren)
  • Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis (Medical) Klasse 2 bzw Klasse LAPL
  • 1 Passbild
  • Erklärung über schwebende Strafverfahren
  • Auskunft aus dem Verkehrzentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg

Im Laufe der Ausbildung werden noch die folgenden Unterlagen benötigt:

  • Bescheinigung über die Teilnahme an einem Erste – Hilfe Kurs oder Sofortmaßnahmen am Unfallort (kann bei uns durchgeführt werden)
  • ein Flugfunkzeugnis (BZF) – (wird parallel zur Flugausbildung erworben)
  • Zuverlässigkeitsüberprüfung vor Beginn der praktischen Ausbildung
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Theoretische Ausbildung

 

Die theoretische Ausbildung umfasst insgesamt 6 Unterrichtsfächer und ist für die PPL(A) sowie LAPL(A) identisch. Hinzu kommt die Theorie für das Funksprechzeugnis.

  • Technik (Aerodynamik, Flugzeugkunde)
  • Navigation
  • Meteorologie
  • Luftrecht
  • menschliche Leistungsfähigkeit
  • Verhalten in besonderen Fällen
  • Funksprechzeugnis (BZF) Theorie